Ambulanter Pflegedienst COSAR – Qualität schafft Vertrauen
Nicht nur im Alter wird eine umsorgende Hand immer wichtiger. Auch unvorhergesehene Krankheiten, Schicksalsschläge oder Ereignisse wie ein Sturz können das Leben entscheidend verändern. Bedarf es der Pflege, bietet unser ambulanter Pflegedienst in Hannover und Umgebung eine hervorragende Möglichkeit in den eigenen vier Wänden zu bleiben und weiterhin selbstbestimmt zu leben. Wir, von der ambulanten Pflege COSAR GmbH, sind dabei Ihr zuverlässiger Partner in jeder Lebenssituation zu sein, die unsere Unterstützung und Professionalität erfordert.
Folgende Leistungen können wir Ihnen als ambulanter Pflegedienst in Hannover und Umgebung im Bereich der Altenpflege anbieten – selbstverständlich auch im Rahmen einer 24 Stunden Betreuung/Pflege.
Schon gewusst?
Über COSAR in Anspruch genommene Leistungen können bequem über die Pflegekasse abgerechnet werden
Darüber hinaus
- Wir unterstützen Sie bei Anträgen an die Kranken- und Pflegekassen, sowie an Behörden
- Wir unterstützen Sie bei Anträgen auf Pflegegrade
- Wir erstellen Pflegegutachten
- Wir vermitteln bei Bedarf Essen auf Rädern, Fußpflege, Haushaltshilfen und mehr
- Wir beraten und unterstützen Angehörige
Möchten Sie mehr über unsere Leistungen erfahren oder haben Fragen dazu? Zögern Sie nicht, sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Unterstützung für unsere COSAR Familie
Unterstützen Sie andere Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind und dank Ihnen zu neuer Lebensqualität gelangen.
Häufig gestellte
Fragen
Unter ambulanter Pflege versteht man die Pflege von zu Hause in Ihren eigenen vier Wänden. Das heißt, dass die Pflege von Pflegebedürftigen flexibel im eigenen zuhause geleistet werden kann. Hier ist der Vorteil, dass der Pflegebedürftige in seiner vertrauten Umgebung wohnen bleiben kann.
Die Anträge können bei den Pflegekassen formlos gestellt werden. Jedoch wurden von einzelnen Kassen auch Formulare entwickelt. Hierzu können Sie sich am besten an Ihre Kasse wenden.
Ja, selbstverständlich dürfen Sie bestimmen, mit welchem Pflegedienst Sie einen Pflegevertrag abschließen wollen.
Der ambulante Pflegedienst bietet Ihnen Leistungen im Bereich der täglichen Körperpflege, bei der Nahrungszubereitung und ‑aufnahme, sowie im Bereich der Mobilität an. Ebenso ist eine der wichtigsten Aufgaben eines Pflegedienstes behandlungspflegerische Tätigkeiten durchzuführen hierzu zählen z.B. Medikamentengaben, Injektionen, Wundversorgungen. Ebenfalls gehören Beratungen, Betreuungsleistungen z.B. Spaziergänge, Beschäftigung usw. dazu.
Die Pflegeversicherung bietet verschieden Möglichkeiten bei der Kostenübernahme oder Bezuschussung — Je nachdem wer die Pflege übernimmt und welcher Pflegegrad festgestellt wurde. Falls die Versorgung vom Pflegebedürftigen durch einen Angehörigen erfolgt, erhalten diese je nach festgestelltem Pflegegrad das sogenannte Pflegegeld. Wenn der Ambulante Pflegedienst jedoch die Pflege des Pflegebedürftigen übernimmt, wird eine Pflegesachleistung bewilligt.
Pflegegeld pro Monat:
- Pflegegrad 2: 316 Euro
- Pflegegrad 3: 545 Euro
- Pflegegrad 4: 728 Euro
- Pflegegrad 5: 901 Euro
Pflegesachleistung pro Monat:
- Pflegegrad 2: bis zu 689 Euro
- Pflegegrad 3: bis zu 1.298 Euro
- Pflegegrad 4: bis zu 1.612 Euro
- Pflegegrad 5: bis zu 1.995 Euro
Wenn die Aufgaben zwischen Angehörigen und den Pflegedienst aufgeteilt werden, wird auch die finanzielle Leistung entsprechend aufgeteilt. Man errechnet die Kombileistung in zwei Schritten. Zunächst werden die Pflegemaßnahmen ausgewählt, die der ambulante Pflegedienst übernehmen soll. Aufgrund dieser Maßnahmen wird ein Vertrag abgeschlossen, in dem ein gewisses Budget veranschlagt wird. Dieses Budget vergleicht man dann mit den ambulanten Pflegesachleistungen, die die pflegebedürftige Person gemäß ihres Pflegegrades erhält. Die Restsumme entspricht dann einer gewissen Prozentzahl der ambulanten Sachleistung. Diese Prozentzahl wird jetzt auf das Pflegegeld übertragen, so erhält man die Höhe der Leistungen, die mit aus dem Pflegegeld für den pflegenden Angehörigen übrig bleibt.
Hier ist es noch wichtig zu wissen, dass der Umfang der Kostenübernahme immer von dem festgestellten Pflegegrad abhängig ist. Der Pflegegrad muss von Ihnen bei der Pflegeversicherung beantragt werden und wird nicht „automatisch“ vorgenommen. Der wiederum beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) für eine Begutachtung. Bei dem Begutachtungstermin wird die Pflegebedürftigkeit nach sechs Bereichen festgestellt:
- Mobilität
- geistige und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen, sowie deren Bewältigung
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Nach diesen Aspekten wird entsprechend ein Pflegegrad errechnet. Der Gutachter leitet seine Einschätzung und Empfehlung an die zuständige Pflegekasse weiter, die den Antrag abschließend bearbeitet.
Wir vom Ambulanten Pflegedienst COSAR wissen genau, dass dieser ganze Prozess und die Abläufe der Bürokratie Mehraufwand und viele Fragen mit sich bringt. Als ambulanter Pflegedienst unterstützen wir Sie auch hierbei und helfen Ihnen bei den Antragstellungen.
Sprechen Sie uns einfach an — Wir beraten Sie gerne und stehen Ihnen mit unserem Wissen und unserer Erfahrung unterstützend zur Seite!
Ja, der Pflegegrad entspricht einem bestimmten Leistungsbetrag, der unabhängig vom eigenen Einkommen ist.