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Ver­hin­de­rungs­pfle­ge

Entlastung für die Pflegeperson(en)

Wich­tig ist, dass Per­so­nen, die einen nahe­ste­hen­den Men­schen pfle­gen und dabei oft fast rund um die Uhr ein­ge­spannt sind, die Mög­lich­keit haben eine „Aus­zeit“ zu neh­men und dadurch neue Kraft für her­aus­for­dern­de und anspruchs­vol­le Tätig­kei­ten zu tan­ken. In sol­chen Fäl­len über­nimmt die Pfle­ge­kas­se die Kos­ten für eine „Ver­tre­tung“. Dies gilt, wenn eine pri­va­te Pfle­ge­per­son wegen Urlaub, Krank­heit oder aus ande­ren Grün­den, bei­spiels­wei­se Ein­kauf, Thea­ter­be­such oder Fri­seur­be­such an der Pfle­ge des Ange­hö­ri­gen gehin­dert ist und des­halb für den Zeit­raum ihrer Abwe­sen­heit eine Ersatz­per­son die Betreu­ung übernimmt.

Vor­aus­set­zung dafür ist es, dass die Pfle­ge­per­son den Pfle­ge­be­dürf­ti­gen, min­des­tens seit sechs Mona­ten in sei­ner häus­li­chen Umge­bung gepflegt hat und eine Ein­stu­fung in einen der Pfle­ge­gra­de 2–5 vorliegt.

Inter­es­sant sind dabei fol­gen­de Fakten:

Die Pfle­ge­ver­si­che­rung über­nimmt bei den Pfle­ge­gra­den 2–5  pro Jahr 1.612 Euro  für die Ver­hin­de­rungs­pfle­ge (nach § 39 SGB XI), zusätz­lich zum gezahl­ten Pflegegeld.
Ergän­zend kön­nen bis zu 50% des Kurz­zeit­pfle­ge­be­trags (bis zu 806€) für die häus­li­che Ver­hin­de­rungs­pfle­ge, zum Bei­spiel durch einen Pfle­ge­dienst, genutzt werden.

Ver­hin­de­rungs­pfle­ge kann selbst dann in Anspruch genom­men wer­den, wenn die Pfle­ge­sach­leis­tun­gen durch einen ambu­lan­ten Pfle­ge­dienst voll aus­ge­schöpft sind.

Der im Zusam­men­hang mit der Ver­hin­de­rungs­pfle­ge anfal­len­de Ver­wal­tungs­auf­wand kann von einem Pfle­ge­dienst über­nom­men wer­den, bei­spiels­wei­se die Bera­tung und Antrag­stel­lung, die Abrech­nung oder die Kom­mu­ni­ka­ti­on mit der Pflegekasse.

Pfle­ge­fach­kräf­te und Betreu­ungs­per­so­nal von COSAR Pfle­ge­dienst kön­nen die­se Leis­tun­gen erbringen.

COSAR Pfle­ge­dienst bie­tet in der Regel die stun­den­wei­se Ver­hin­de­rungs­pfle­ge (weni­ger als 8 Stunden/Tag) an. Um die­se Leis­tung in Anspruch zu neh­men, neh­men Sie bit­te recht­zei­tig Kon­takt mit uns auf. Dann kön­nen gemein­sam die Ein­sät­ze, wel­che Tätig­kei­ten zur Ent­las­tung der Pfle­ge­per­son wäh­rend des Ein­sat­zes gewünscht wer­den, geplant und abge­spro­chen werden.

Wenn Sie wei­te­re Infor­ma­tio­nen wün­schen, wen­den Sie sich ger­ne an uns.